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   AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20   

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AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20 (https://dejure.org/2021,66501)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 11.05.2021 - 34 C 41/20 (https://dejure.org/2021,66501)
AG Oberhausen, Entscheidung vom 11. Mai 2021 - 34 C 41/20 (https://dejure.org/2021,66501)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unzulässige rückwirkende Sondervergütung für Verwalter - Kosten eines Beweissicherugsverfahrens können bei Vergemeinschaftung der Ansprüche nicht von der Gemeinschaft zurückgefordert werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Auszug aus AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20
    Es setzt nach der herrschenden Meinung nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einholt (grundlegend BGH NJW 2018, 1749 Rn. 5).

    Kommt es nicht zu einem Hauptsacheverfahren, können die anderen Wohnungseigentümer etwaige, ihnen in dem selbständigen Beweisverfahren entstandene aeißergerichtliche Kosten, zB für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, binter den Voraussetzbingen des § 494a Abs. 2 Sa(z I ZPO von dem antragstellenden Wohncingseigentümer erstattet verlangen (BGH NJW 2018, 1749 Rn 19:).

    Dieser kann seinerseits, wenn er die Hauptsacheklage nicht erhebt, die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens hingegen nur erstattet verlangen, wenn hierfür eine materiell-rechtIiche Anspruchsgrundlage besteht (BGH NJW 2018, 1749 Rn. 19).

    Ohne eine solche Befassung wird ein materieller Anspruch auf Erstattung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nicht in Betracht kommen (BGH NJW 2018, 1749 Rn. 1 9 Hügel/Elzer, WEG vor § 43 Rn. 72, beck-online).

  • AG Braunschweig, 18.12.2012 - 116 C 1541/12

    Rechtmäßigkeit einer Beschlussfassung einer Wohnungseigentümerversammlung über

    Auszug aus AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20
    Daraus ergibt sich, dass eine nachträgliche Beschlussfassung über die Gewährung einer besonderen Vergütung für den Verwalter gemäß § 21 Abs. 7WEG nur insoweit ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, als die zu vergütende Tätigkeit des Verwalters innerhalb des Kalenderjahres liegt, über das gemäß § 28WEG abzurechnen ist (AG Braunschweig, 18.12.2012 - 116 C 1541/12).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 224/05

    Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs wegen

    Auszug aus AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20
    Allerdings setzt ein solcher materieIl-rechtIicher Kostenerstattungsanspruch das Bestehen einer materiellrechtlichen Anspruchsgrundlage voraus, deren sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (vgl. nur: BGH NJW 2007, 1458 unter ll. L der Gründe hierzu allg.: zj511er-Herget, ZP0, 35. Aufl. 2020, § 490 ZPO Rdn. 6 m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 14 U 160/98

    Kosten des Beweisverfahrens)

    Auszug aus AG Oberhausen, 11.05.2021 - 34 C 41/20
    Denn von einem materiell-rechtlichen Schadensersatzanspruch werden auch die zur Durchsetzung des Anspruchs notwendigen Rechtsverfolgungskosten umfasst, nach ganz herrschender Meinung, grundsätzlich auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens gemäß §§ 485 ff. ZPO gehören, sofern dessen Einleitung zweckmäßig war (vgl. hierzu allg.: Palandt-Grüneberg, BCirgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl. 2020, § 249 BGB, Rdn. 58 m.w.Nachw.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 1167 unter ll.
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